Kompetenzen
Schwerpunkte
… für Ihr gutes Recht
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1 WOHN- und IMMOBILIENRECHT
Mit jahrelanger Praxiserfahrung biete ich Ihnen Rechtsbeistand rund um die Immobilie, insbesondere bei deren Kauf, Verwaltung, Bewirtschaftung und Verkauf:
- Verträge prüfen & erstellen (Kaufanbote, Miet- u. Kaufvertrag, Makler- u. Bauvertrag, Wohnungseigentum, Baurecht, Schenkung- und Übergabsvertrag)
- Übernahme von Treuhandschaften und deren Durchführung (Zahlung des Kaufpreises und Eintragung ins Grundbuch sichern)
- Durchsetzung und Anfechtung von mietrechtlichen oder wohnungseigentumsrechtlichen Ansprüchen
- Mietzinsüberprüfungen
- Selbstberechnung und Abfuhr sämtlicher mit dem Liegenschaftserwerb zusammenhängender Abgaben (Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer sowie Grundbuchsgebühren)
- Einbringung sämtlicher notwendiger Grundbuchsanträge
- Verbücherung von Teilungsplänen bei Grundstücksabtrennungen
- Durchführung von Lastenfreistellungen samt notwendiger Kommunikation und allfälliger Treuhandvereinbarungen mit den jeweiligen Pfandgläubigern
- Beratung und Vertretung in Räumungs- und Kündigungsverfahren
- Durchsetzung von Schadens- und Gewährleistungsansprüchen bei Bauschäden bzw. Schlechtleistungen von Bauunternehmen
2 UNTERNEHMENSRECHT
Meine Betreuung umfasst auf diesem Gebiet die
- rechtliche Beratung und Begleitung bei der Unternehmensgründung, insbesondere bei der Rechtsformwahl (GmbH, GmbH & Co KG, KG, u.a.)
- Errichtung von Gesellschaftsverträgen und deren Durchführung
- Errichtung von Verträgen zur Übernahme von Gesellschaftsanteilen
- Errichtung von Verträgen zur Übernahme eines Unternehmens (Unternehmenskauf)
- Verfassung von Firmenbucheingaben (Prokura- und Geschäftsführerbestellung)
- Beratung in Fragen zu Geschäftsführer- und Vorstandshaftung
- Beratung und Vertretung bei Klagen gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Vertretung im Gewerberecht (Betriebsanlagengenehmigungen)
3 NIEDERLASSUNG – und AUFENTHALTSRECHT
Seit der Gründung meiner Kanzlei berate und vertrete ich Drittstaatsangehörige und EU-Ausländer bei Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Visums. In erster Linie geht es mir darum, den passenden Aufenthaltstitel zu finden und meine Mandanten bei den notwendigen Behördenverfahren zu begleiten. Ich helfe Ihnen bei Vorbereitung und Sammlung der für den Antrag wesentlichen Unterlagen und kenne die wichtigen Unterschiede in den Verfahren vor den jeweiligen Behörden.
Gerne übernehme ich für Sie unter anderem die Beantragung von folgenden Aufenthaltstiteln:
- Aufenthaltsbewilligung
(vorübergehender befristeter Aufenthalt, ohne Niederlassungsabsicht) - “Niederlassungsbewilligung“
(befristete Niederlassung, selbstständige Erwerbstätigkeit) - “Niederlassungsbewilligung – Künstler“
(für Künstler, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - “Niederlassungsbewilligung – Forscher“
(für Forscher, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - “Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“
(befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang – unselbständige Erwerbstätigkeit) - “Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“
(aus privaten Gründen, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - Niederlassungsbewilligung gemäß § 56 NAG
für Angehörige aus Drittstaaten von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen, befristete Niederlassung und Ausübung von selbständiger Erwerbstätigkeit) - “Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“
(für Angehörige, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - “Familienangehöriger“
(für Familienangehörige, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - “Rot-Weiß-Rot – Karte“
(für qualifizierte Arbeitskräfte, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - “Rot-Weiß-Rot – Karte plus“
(bei Verlängerung der “Rot-Weiß-Rot – Karte” und in anderen Fällen, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - “Blaue Karte EU“
(für besonders hochqualifizierte Akademiker, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - “Daueraufenthalt – EU“
4 EHE- und FAMILIENRECHT
Die Regelung von Angelegenheiten innerhalb der Familie, also zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehepartnern, erfordert eine einfühlsame Beratung; es geht hier meist um sensible und höchst persönliche Themen wie Scheidung, Obsorge, Unterhalt usw.
Aus meiner Sicht soll bei der Trennung von Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Nicht nur, weil dies einerseits der schnellste und günstigste Weg zur Scheidung ist, sondern dadurch andererseits emotionsgeladene Prozesse vermieden werden – zum Wohl der Kinder und für den Erhalt einer künftigen Gesprächsbasis zwischen den früheren Ehegatten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG sind folgende Punkte zu regeln und müssen sich die Noch-Ehegatten einig sein:
- Ehegattenunterhalt
- Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern (Unterhalt, Kontaktrecht, etc.)
- Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der gemeinsamen Ersparnisse und Verbindlichkeiten
Die Verschuldensfrage muss bei einer einvernehmlichen Lösung nicht geklärt werden.
Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht erzielbar, bleibt nur mehr die strittige Scheidung. Ich übernehme Ihre Vertretung mit dem Ziel eine schnelle und letztendlich für beide Seiten vernünftige und tragbare Lösung herbeizuführen.
Vorausschauende Gestaltung der Zukunft:
Im Familienrecht gibt es rechtliche Instrumente mit denen Sie Ihre Zukunft gestalten können. Nach eingehender Beratung erstellen wir für Sie auf Wunsch entsprechende Schenkungsverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.
5 ERBRECHT
Das Thema Erben und Vererben wirft viele Fragen auf. Nicht nur, weil das Erbrecht an sich eine sehr komplexe Rechtsmaterie (verschiedene Testamentsmöglichkeiten, zahlreiche Formvorschriften, usw.) ist, sondern auch, weil verschiedenste familiäre Konstellationen existieren, die eine genaue Bearbeitung erfordern.
Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten nach Ihren Vorstellungen gestalten möchte, und unterstütze unter anderem bei der:
- Errichtung von Testamenten
- Vertragserrichtung einer Schenkung auf den Todesfall
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Durchführung und Abwicklung von Erbschaftsabhandlungen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Jedes Testament, das in unserer Kanzlei hinterlegt wird, wird im Zentralen Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert. So wird sichergestellt, dass im Todesfall das Gericht von dem Testament erfährt und dieses vollzogen wird.
Wichtig: In das Register aufgenommen werden nicht die Urkunde oder der Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird.